Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Erhebung von Kosten (Kostensatzung)
(Bek. des MLU vom 18.05.2006, MBl. LSA S. 456)

Auf Grund der §§ 13 Abs. 3 und 3 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG) zul. geänd. durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 8. November 2005 (GVBl. LSA S. 690) hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt die Kostensatzung beschlossen.


 Kostensatzung

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