Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG)
Auszug betreffend Entschädigungen

Bei den Entschädigungen handelt es sich um Geldleistungen an Tierhalter, deren Tiere unter anderem in Folge einer Tierseuche verendet sind oder zum Schutz vor Ausbreitung der Seuche, im Auftrag des Amtstierarztes, getötet werden mussten. Es gelten die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes und es müssen bestimmte Voraussetzungen vom Tierhalter erfüllt sein, um einen Anspruch auf die Leistung zu haben.


 Tiergesundheitsgesetz (§ 15 - § 23)

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