Datenschutz und Datensicherheit

1. Allgemein

Diese Erklärung zu Datenschutz und Datensicherheit soll Sie als Nutzerin/Nutzer der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und hier insbesondere als Nutzerin/Nutzer unserer Internetseite über die Art und den Umfang sowie den Zweck der Erhebung und Verwendung der Daten durch die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt, auch in ihrer Eigenschaft als Webseitenbetreiberin, informieren.

2. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c und e der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DS-GVO) und der dazu ergangenen Richtlinie sowie dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU vom 30.06.2017, BGBl. I S.2097) und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.02.2018 (GVBl LSA, S. 10).

3. Verantwortliche Stelle

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Anstalt des öffentlichen Rechts
Geschäftsführer: Dr. Falk Salchert
Werner-von-Siemens-Ring 14a
39116 Magdeburg

4. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Anstalt des öffentlichen Rechts
D. Koch
Werner-von-Siemens-Ring 14a
39116 Magdeburg

5. Art, Umfang und Zweck der Erhebung von Daten

a) Meldung und Beitragserhebung

Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, im Tierseuchenfall Entschädigungen für Tierverluste zu leisten und die bei der Tötung entstehenden Kosten zu erstatten. Darüber hinaus leistet die Tierseuchenkasse Beihilfen zur Tierseuchenvorbeuge und -vorsorge und unterhält einen Tiergesundheitsdienst. Dies regeln § 1 Absatz 4 i.V.m. §§ 8 ff. des AGTierGesG des Landes Sachsen-Anhalt. Um die Mittel für diese Leistungen aufzubringen, erhebt die Tierseuchenkasse nach § 11 AG TierGesG Beiträge von den Tierhaltern nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes. Im Falle von Entschädigungen beteiligt sich das Land zu 50% an den Kosten der Entschädigung. Dies trifft auch für Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung tierischer Nebenprodukte zu. Der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt fallen damit per Gesetz Aufgaben im Bereich der Tierseuchenbekämpfung zu, die zugleich Bestandteil der Fürsorgepflicht des Staates sind. Zu diesen Zwecken ist es notwendig, Tierhalterinnen und Tierhalter im Land Sachsen-Anhalt zu identifizieren und von Ihnen die erforderlichen Daten zu erheben. Dies betrifft Name, Anschrift der Tierhalterin/ des Tierhalters sowie Art, Zahl, Alter und Gewicht der gehaltenen Tiere. Diese Angaben sind notwendig, um entsprechend der Beitragssatzung die jährlichen Beiträge zur Tierseuchenkasse zu berechnen und zu erheben, sowie die gesetzlich und durch Satzung bestimmten Leistungen (Beihilfen) an Sie auszubringen. Das AG TierGesG verpflichtet alle Tierhalter im Land Sachsen-Anhalt, die von Ihnen gehaltenen Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden und hierfür die erhobenen Beiträge zu entrichten. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen der von Ihnen geleisteten Zahlung von Beiträgen von uns verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere der Name und die Bankverbindung der/des Überweisenden, sowie der Zahlbetrag in Euro. Diese Informationen werden elektronisch verarbeitet und entsprechend der von Ihnen angegebenen Registriernummer oder Tierseuchenkassennummer zugeordnet. Diese Daten werden bei uns gespeichert.

b) Entschädigungsleistungen (Entschädigungen und Kosten der Tötung)

Eine Entschädigungsleistung für Tierverluste erbringen wir nur auf Antrag. In diesem Antrag werden von Ihnen Daten erhoben, die für die Abwicklung des Antrages und die Auszahlung der Entschädigungsleistung notwendig sind. Dabei nutzen wir auch die von Ihnen zum Zwecke der Meldung und Beitragszahlung erhobenen Daten. Darüber hinaus verwenden wir Daten aus dem Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT).

Im Tierseuchenfall muss für die getöteten oder verendeten Tiere eine Schätzung durch den Amtstierarzt angefertigt werden (§ 9 TierGesG). Die Schätzungen werden durch ein elektronisches Programm unterstützt. Dieses bezieht im Falle der Schätzung von Rindern Daten aus dem System der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung e.V. (VIT). Das Schätzprogramm steht den Veterinärbehörden im Land und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Die Berechnung mittels des Programms ist notwendig, um im Tierseuchenfall den zutreffenden Entschädigungsbetrag errechnen zu können.

Darüber hinaus leisten wir im Tierseuchenfall Ersatz der Kosten für die Tötung und Verwertung der Tiere. Zuständig für die Durchführung ist gemäß § 17 AGTierGesG i.V.m. § 10 c der Tiergesundheitsrechtdurchführungsverordnung die LKV Agro-Tier-Service GmbH. Zum Zwecke des Ausgleichs der entstandenen Kosten der Tötung erhalten wir vom der LKV Agro-Tier-Service GmbH Daten zu Ihrem Tierbestand und den durchgeführten Maßnahmen. Diese Daten verarbeiten und speichern wir zu dem genannten Zweck des Rechnungsausgleichs.

c) Beihilfen

Beihilfeleistungen werden auf Antrag gewährt. Hierzu müssen Sie einen Rahmenantrag stellen, der personenbezogene Daten enthält. Im Rahmen solcher und weiterer Beihilfeleistungen werden uns Daten von Dritten übermittelt, die Dienstleistungen (Labore, Tierärzte, Entsorgungsunternehmen u.a.) für Sie als Tierhalterin/Tierhalter erbracht haben. Diese Daten sind für die Berechnung des Beihilfebetrages notwendig.

In weiteren Fällen müssen Sie einen Antrag stellen, aus dem die Höhe des Beihilfebetrages für uns ersichtlich wird. Dieser Antrag enthält personenbezogene Daten. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Beihilfebetrag zu berechnen und auszuzahlen. Diese Daten werden bei uns verarbeitet und gespeichert.

Die Beihilfen der Tierseuchenkasse müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Bestandteil dieser Genehmigung ist es, dass Beihilfen nicht an Sie als Tierhalter, sondern nur an denjenigen gezahlt werden dürfen, der die beihilfebegünstigte Maßnahme ausgeführt hat. Dieser rechtlichen Vorgabe sind wir in § 5 der Satzung der Tierseuchenkasse über die Gewährung von Beihilfen nachgekommen.

Im Rahmen der Abrechnung von Leistungen mit diesen Dienstleistern erhalten wir von diesen Daten über die durchgeführten Leistungen, die auch personenbezogene Daten enthalten. Bei einer Rückübermittlung der Daten an den Dienstleister versehen wir diese mit einem Zahlvermerk oder teilen mit, dass wir keine Leistung erbringen. Dies ist notwendig, damit der Dienstleister die Ihnen gegenüber erbrachte Leistung dann direkt mit Ihnen abrechnen kann. Diese Daten werden ebenfalls bei uns verarbeitet und gespeichert.

Die Tierseuchenkasse rechnet in Fällen von Entschädigungen und in einigen Fällen von Beihilfen auch mit dem Land Sachsen-Anhalt ab, wenn dieses per Gesetz einen Teil der Kosten zu übernehmen hat. In diesen Fällen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes auch Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten. Sofern im Tierseuchenfall eine Kofinanzierung der von uns erbrachten Leistungen durch die Europäische Union erfolgt, übermitteln wir auf Antrag die bei uns für diese Leistung erhobenen und verarbeiteten personenbezogen Daten, soweit dies zum Zwecke der Kofinanzierung notwendig ist.

d) Tiergesundheitsdienst

Der Tiergesundheitsdienst Sachsen-Anhalt (TGD) ist eine rechtlich nicht selbstständige Organisationseinheit innerhalb der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Die Tierseuchenkasse ist nach § 1 Absatz 4 AG TierGesG verpflichtet, den TGD zu unterhalten. Im Rahmen seiner Tätigkeit erhebt der TGD Daten von Ihnen im Rahmen der Programme zur Förderung der Tiergesundheit. Sofern Sie am Programm des Tiergesundheitsdienstes zur Förderung der Tiergesundheit in Sachsen-Anhalt teilnehmen, stimmen Sie dieser freiwilligen Teilnahme durch eine gesonderte Erklärung zu. Für Daten, die hierbei erhoben werden gelten die datenschutzrechtlichen Hinweise in der Teilnahmeerklärung und im Anmeldeformular zum Bestandsbesuch. Diese werden Ihnen gesondert zur Verfügung gestellt. Sie finden die Teilnahmeerklärung und die Anmeldung zum Bestandsbesuch auch auf der Internetseite des TGD unter der jeweiligen Tierart unter der Rubrik „Programme“. Die erhobenen Daten werden bei uns verarbeitet.

e) Vollstreckungen, Insolvenzen und Änderung der Verfügungsberechtigung

Sofern Sie die von Ihnen zu leistenden Pflichtbeiträge, die sich aus dem Mahnverfahren ergebenden Nebenforderungen, sowie ggf. weitere Forderungen nicht zahlen, erfolgt die Beitreibung gemäß § 11 AG TierGesG im Verwaltungszwangsverfahren. Dieses führen wir über das Finanzamt Dessau-Roßlau (Landeshauptkasse), die Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher durch. Im Falle des Verwaltungszwangsverfahrens werden ihre bei uns gespeicherten Daten (Name, Adresse, Höhe und Fälligkeit unserer Forderungen) an die genannten Einrichtungen weiter gegeben.

Im Fall von Insolvenzen und Betreuungen übermitteln wir die Daten an den von einem Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter oder den eingesetzten bevollmächtigten Dritten. Sofern Sie im Rahmen einer Schuldnerberatung Hilfe angefordert haben, übermitteln wir auf Ihren Antrag die bei uns gespeicherten Daten auch an die von Ihnen bevollmächtigte Schuldnerberatung.

f) Abtretungserklärungen und Sicherungsübereignungen

Sofern Sie im Rahmen von Kreditverträgen Ihre Forderung auf Entschädigung im Tierseuchenfall an eine Bank abgetreten haben, übermitteln wir der Bank auf Antrag die bei uns gespeicherten Daten.

g) Einschränkung der Verarbeitung

Mit der Abmeldung bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt nach Aufgabe der Tierhaltung werden die erhobenen Daten entsprechend markiert, mit dem Ziel, die künftige Verarbeitung der Daten einzuschränken. Wir schränken die Verarbeitung erst ein, nachdem alle Forderungen ausgeglichen sind.

h) Sonstige

Sofern wir von unserer Rechtsaufsichtsbehörde weitere Aufgaben übertragen bekommen oder im Rahmen von Forschungsvorhaben Zuschüsse zu den Kosten gewähren oder an diesen selbst beteiligt sind, kann es notwendig sein, hierfür personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben. Hierzu werden Sie im Einzelfall gesondert aufgefordert.

i) Pseudonymisierung

Die von uns erhobenen Daten werden auch anonymisiert verarbeitet und zu statistischen Zwecken aufbereitet.

6. Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten werden von der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt nur in dem zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlichen Umfang erhoben und verwendet. Die Erhebung von Daten durch die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt beruht auf einer gesetzlichen Pflicht. Diese ergibt sich aus § 20 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert (TierGesG) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 9. Februar 2015 (AGTierGesG LSA) und in Verbindung mit der Beitragssatzung und der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt.

Gemäß § 15a AGTierGesG i.V.m. § 10b Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Tiergesundheitsgesetz und zur Durchführung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Tiergesundheitsrecht - TierGesR-DVO) vom
18. März 2009 tauschen die Tierseuchenkasse und die dort genannten Behörden und Einrichtungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen Angaben über Tierhaltungen aus.

Die Speicherdauer von erhobenen Daten richtet sich auch nach verschiedenen rechtlichen Vorschriften. Dies ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und die erforderlichen Nachweise gegenüber den Steuer- und Aufsichtsbehörden führen zu können. Im Rahmen der Prüfung unserer Einrichtung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, das Land (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt), Finanzbehörden, sowie andere staatliche Einrichtungen oder im Rahmen von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden haben diese und deren autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls Zugriff auf die von uns gespeicherten Daten.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse werden schon bei der Einstellung auf die Verschwiegenheit und Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des Datenschutzrechts verpflichtet.

7. Nutzung der Internetseite

Die bei der Nutzung dieser Web-Seite gespeicherten Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche und Zugriffe auf den Web-Server verwendet. Die Auswertung erfolgt durch Mitarbeiter der AgroData GmbH & Co. KG Cottbus im Auftrag der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AgroData GmbH & Co. KG Cottbus sind im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet.

8. Datensicherheit

Es werden bei jedem Zugriff auf den Web-Server der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt relevante Zugriffsdaten gespeichert. Der Web-Server wird für die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt durch ein landwirtschaftliches Rechenzentrum betrieben.

Je nach verwendetem Zugriffsprotokoll (Server-Logfile) beinhaltet der Protokolldatensatz Angaben mit folgenden Inhalten:

  • IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • vom anfordernden Rechner gewünschte Zugriffsmethode/Funktion
  • vom anfordernden Rechner übermittelte Eingabewerte (Dateiname, ...)
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt etc.)
  • Name der angeforderten Datei

Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalt von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Webseite
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung der Webseite
  • Auswertung der Systemsicherheit und –stabilität sowie
  • zu weiteren rein administrativen Zwecken

Auch wir verwenden so genannte Cookies. Das sind kleine Textdateien, die von einem Websiteserver auf Ihre Festplatte übertragen werden. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeten Browser, Betriebssystem und Ihre Verbindung mit dem Internet.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern und die korrekte Anzeige unser Webseiten ermöglichen.

In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten außerhalb des rechtlichen Rahmens an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt.

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9. Online-Service

Wenn Sie den Online-Service der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt nutzen, stellen Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung. Diese Daten verwenden wir nur zur Erfüllung unserer Aufgaben nach dem Tiergesundheitsgesetz, dem Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz, der Beihilfesatzung und der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn dies auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erforderlich oder vorgeschrieben ist.

Wenn Sie sich auf unserer Webseite anmelden, haben Sie Zugriff auf Leistungen und Inhalte, die nur registrierten Nutzern zur Verfügung stehen. Sie können bei Bedarf geändert oder gelöscht werden, sofern dies dem gesetzlichen Auftrag zur Erhebung der Daten nicht widerspricht und/oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.

Soweit Sie auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt die Möglichkeit haben, der Tierseuchenkasse Daten zur Verfügung zu stellen, erfolgt die Übertragung der Daten verschlüsselt unter Verwendung einer so genannten SSL-Verbindung mit einer Verschlüsselungsstärke von 256 Bit. Das dabei verwendete Verfahren entspricht dem aktuellen Stand der Technik und stellt einen sicheren Schutz Ihrer Daten gegenüber einer Kenntnisnahme durch Unbefugte dar.

Der von Ihnen verwendete Internet-Browser muss eine Verschlüsselungsstärke von 256 Bit unterstützen und für die Verwendung von SSL, Java Script und Cookies konfiguriert sein. Das Betreten und Verlassen der unter Verwendung von SSL gesicherten Seiten wird von Ihrem Internet-Browser angezeigt, wenn dieser entsprechend konfiguriert ist. Die Statusleiste Ihres Internet-Browsers zeigt beim Betrachten einer unter Verwendung von SSL gesicherten Seite ein kleines Vorhängeschloss. Beim Doppelklicken auf dieses Symbol öffnet sich das gültige Zertifikat.

10. E-Mail Schriftverkehr

Wenn Sie der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt eine E-Mail senden, wird Ihre E-Mail-Adresse von der Tierseuchenkasse ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sollten wir von Ihnen eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie auch mit der Beantwortung der E-Mail einverstanden sind. Die Versendung von E-Mails ist mit Risiken verbunden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Kenntnis über die Inhalte und die von Ihnen enthaltenen personenbezogenen Daten, insbesondere Ihren Namen, Ihre Adressdaten erhalten. Wenn Sie uns schutzwürdige Inhalte senden wollen, empfehlen wir dringend, dies nicht per E-Mail zu tun, sondern hier die Übersendung in schriftlicher Form durch einen Zustelldienst vornehmen zu lassen, um eine Kenntnisnahme durch Unbefugte zu verhindern.

11. Datensparsamkeit

Aus Gründen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit speichern wir personenbezogene Daten nur so lange dies erforderlich oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Sobald der Zweck der erhobenen Daten entfällt oder die Speicherfrist endet, sperren oder löschen wir Ihre Daten.

12. Ihre Rechte

Auf Antrag können Sie unentgeltlich eine Auskunft über die bei uns gespeicherten, auf Sie bezogenen Daten anfordern und/oder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen, soweit dies dem gesetzlichen Auftrag zur Erhebung der Daten nicht widerspricht und/oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.

13. Änderungen und Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Teile dieser Datenschutz und Datensicherheitserklärung der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile davon gültig.

Wir behalten uns vor, dieses Dokument anzupassen, damit es stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Version: 2 Stand: 31.08.2018

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